Monatsgehalt, Lohnsteuer und Sozialabgaben
Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechne dein monatliches Netto für eine reguläre Beschäftigung mit gesetzlicher Krankenversicherung. Abrechnungsjahr: 2026.
Für Monatsbrutto über 2.000 € bis 100.000 €, Alter 18–63 Jahre und Steuerklassen I–V (IV ohne Faktor). Nicht für Mini-/Midijobs, Ausbildung, Studierende, Rentner, Beamte, mehrere Beschäftigungen oder Sonderzahlungen. Private Krankenversicherung, vermögenswirksame Leistungen und Entgeltumwandlung sind noch nicht abgedeckt.
Deine Angaben für einen Abrechnungsmonat 2026
Dein Monatsnetto 2026
2.054,42 €
Orientierungswert für den beschriebenen Standardfall, keine verbindliche Lohnabrechnung.
- Monatsbrutto
- 3.000,00 €
- Lohnsteuer
- 293,08 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Rentenversicherung
- 279,00 €
- Arbeitslosenversicherung
- 39,00 €
- Krankenversicherung
- 262,50 €
- Pflegeversicherung
- 72,00 €
- Abzüge insgesamt
- 945,58 €
Die Versicherungsbeträge sind ausschließlich deine Arbeitnehmeranteile. Kinderfreibeträge und Pflege-Kindermerkmale werden getrennt berücksichtigt.
Berechnung, Annahmen und Grenzen
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026. Die Berechnung erfolgt lokal im Browser; deine Gehaltsangaben werden nicht an das BMF gesendet.
- Ein voller Abrechnungsmonat mit regelmäßigem Gehalt aus einer Beschäftigung. Allgemeine Rentenversicherung und volle Arbeitslosenversicherung; gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch. Freiwillige gesetzliche Versicherung wird mit denselben Beitragsgrenzen gerechnet.
- Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat: Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.450 €, Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €. Darüber steigt der jeweilige Beitrag in diesem Modell nicht weiter.
- Elterneigenschaft und Kinder unter 25 sind von den steuerlichen Kinderfreibeträgen unabhängig. Der Kinderlosenzuschlag wird ab 23 Jahren berücksichtigt; Sachsen und Abschläge ab dem zweiten Kind unter 25 werden gesondert berechnet.
- Keine Freibeträge/Hinzurechnungsbeträge, kein Faktorverfahren oder Altersentlastungsbetrag. Keine Einmalzahlungen, Sachbezüge, Sondergruppen, Kirchensteuerkappung, besonderes Kirchgeld oder Jahresveranlagung. Private Versicherung, VL und Entgeltumwandlung werden nicht durch Nullkosten ersetzt.
- Cent-Rundung kann gegenüber einer konkreten Abrechnung abweichen. Prüfe die tatsächlichen Lohnsteuermerkmale und den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
Quellen und Berechnungsjahr
Dein Ergebnis richtig einordnen
Ein Brutto-Netto-Rechner schätzt, was nach Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträgen von deinem Monatsgehalt bleibt. Das Ergebnis ist keine verbindliche Lohnabrechnung. Vergleiche nur Fälle, die der Rechner ausdrücklich abbildet, und beachte das angegebene Abrechnungsjahr.
Mehr Geld auf dem Girokonto, ein Arbeitgeber-Benefit und ein Beitrag zur Altersvorsorge sind nicht dasselbe. Auch eine niedrigere monatliche Lohnsteuer bedeutet nicht automatisch weniger Einkommensteuer für das ganze Jahr.
Auf den Punkt
- Die Anzeige betrifft dein monatliches Netto; eine gesonderte Jahresberechnung bietet diese Seite nicht.
- Die Steuerklasse beeinflusst den laufenden Lohnsteuerabzug, nicht allein die endgültige Jahressteuer.
- Bei bAV-Entgeltumwandlung fließt Gehalt in die Altersvorsorge statt aufs Girokonto. Steuer- und Beitragsvorteile können den Nettoaufwand mindern, machen daraus aber keine zusätzliche Auszahlung.
- Arbeitgeber-VL fließen in den Sparvertrag. Ein Jobticket kann eigene Fahrtkosten ersetzen, ist jedoch kein zusätzlich überwiesenes Nettogehalt.
Welche Eingaben du prüfen solltest
Nutze deine aktuelle Lohnabrechnung als Ausgangspunkt. Trage das regelmäßige Monatsbrutto und die tatsächlich geltende Steuerklasse ein. Bei Krankenkassen ist der volle Zusatzbeitrag gefragt, nicht nur dein Arbeitnehmeranteil. Eine vorbelegte Durchschnittsangabe ersetzt den Beitrag deiner eigenen Kasse nicht.
Kinderfreibeträge aus den elektronischen Lohnsteuermerkmalen sind nicht mit dem Elternstatus oder der Kinderzahl für die Pflegeversicherung gleichzusetzen. Zusätzliche Arbeitgeber-VL dürfen nicht doppelt eingetragen werden, wenn sie schon im angegebenen Brutto enthalten sind.
Grenzen der Schätzung
Prüfe die Methodik direkt unter dem Rechner. Private Krankenversicherung, mehrere Beschäftigungen, Mini- und Midijobs, Einmalzahlungen, Rentenbezug und besondere Versicherungsmerkmale benötigen eigene Angaben oder Rechenregeln. Ein Standardmodell ist dafür nicht ohne Weiteres geeignet. Auch ein Steuerklassenwechsel im laufenden Jahr und individuelle Freibeträge können die tatsächliche Abrechnung verändern.
Lohnsteuer und Sozialabgaben unterscheiden
Lohnsteuer ist der laufende Steuerabzug auf Arbeitslohn. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen nach ihren jeweiligen Regeln hinzu. Kinderfreibeträge können die Bemessung dieser Zuschläge beeinflussen, ohne die laufende Lohnsteuer in gleicher Weise zu verändern.
Sozialabgaben umfassen insbesondere die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen sind zu beachten: Oberhalb der jeweiligen Grenze steigen die Beiträge nicht unbegrenzt mit dem Gehalt weiter. Bei der Pflegeversicherung spielen unter anderem Elternstatus, berücksichtigungsfähige Kinder und die Sachsen-Regel eine Rolle.
Bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung kann der Arbeitgeber den Beitrag anders abrechnen als bei Pflichtversicherung. Der wirtschaftliche Betrag nach deinem Beitragsanteil muss deshalb nicht mit der einzelnen Banküberweisung übereinstimmen.
Varianten sinnvoll vergleichen
Ändere jeweils nur eine Eingabe. So erkennst du, welcher Effekt aus einem anderen Zusatzbeitrag, einer anderen Steuerklasse oder einer Entgeltumwandlung stammt. Vergleiche Auszahlung, Sparbeitrag und Sachleistung getrennt. Ein höherer angezeigter Monatsbetrag ist keine Garantie für eine niedrigere Jahressteuer.
Was tatsächlich mehr finanziellen Spielraum schafft
Kontokosten senken
Niedrigere Kontogebühren verändern nicht dein Nettogehalt auf der Lohnabrechnung, sondern deine Ausgaben nach dem Gehaltseingang. Vergleiche im Girokonto-Vergleich die laufenden Kosten und Bedingungen, die zu deiner Nutzung passen. Ein beworbenes kostenloses Konto kann etwa einen bestimmten Geldeingang voraussetzen.
Beim Kontowechsel hilft ein Wechselservice. Prüfe trotzdem, ob Arbeitgeber und Zahlungspartner die neue Bankverbindung tatsächlich verwenden. Eine vollständig automatische Übernahme aller Zahlungen ist nicht garantiert.
Steuerklasse nicht mit Steuerersparnis verwechseln
Die Kombination III/V beziehungsweise IV/IV mit oder ohne Faktor beeinflusst bei berechtigten Paaren die Verteilung des monatlichen Lohnsteuerabzugs. Bei unveränderten Verhältnissen und gleicher Veranlagungsart ändert die Wahl allein nicht die endgültige gemeinsame Einkommensteuer.
Das Faktorverfahren berücksichtigt die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer bereits beim laufenden Abzug. Es ist nicht auf ähnliche Einkommen beschränkt und garantiert keine nachzahlungsfreie Steuererklärung. Steuerklasse II setzt die gesetzlichen Voraussetzungen für Alleinerziehende voraus.
Krankenkasse, Benefits und bAV getrennt bewerten
Ein niedrigerer Krankenkassen-Zusatzbeitrag senkt bei sonst gleichen Verhältnissen deinen Arbeitnehmerbeitrag. Die Nettoänderung ist nicht zwingend genauso groß: Veränderte abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen können auch die Lohnsteuer beeinflussen. Vergleiche neben dem Beitrag die Leistungen der Kasse.
Ein zusätzlich gewährtes Jobticket oder ein zweckgebundener Zuschuss kann Ausgaben ersetzen. Steuerfreiheit hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Ein Ticketwert ist kein gleich hoher zusätzlicher Betrag auf deinem Konto; entscheidend ist auch, ob du die Leistung benötigst.
Bei bAV-Entgeltumwandlung wird ein Teil deines künftigen Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung verwendet. Deine heutige Auszahlung sinkt in der Regel. Steuer- und Sozialabgabenentlastungen können den Nettoaufwand gegenüber dem eingezahlten Beitrag reduzieren. Dafür ist das Geld für die Vorsorge gebunden. Kosten, Arbeitgeberzuschuss, spätere Besteuerung und gegebenenfalls Kranken- und Pflegebeiträge sowie Auswirkungen auf gesetzliche Ansprüche gehören in die Entscheidung. Der Rechner ersetzt diese Vertragsprüfung nicht.
Zusätzliche Arbeitgeber-VL werden regelmäßig versteuert und verbeitragt, fließen aber in den Sparvertrag. Auch sie sind nicht mit zusätzlichem frei verfügbarem Monatsnetto gleichzusetzen.
Das verfügbare Netto planen
Die 50-30-20-Regel ist eine grobe Orientierung: laufende notwendige Ausgaben, Wünsche und Sparen bekommen eigene Budgets. Sie ist kein verbindlicher Maßstab. Bei hohen Wohnkosten, geringem Einkommen oder Schulden kann eine andere Aufteilung sinnvoller sein. Plane zuerst notwendige Ausgaben und eine passende Rücklage; langfristige Geldanlage folgt daraus.
Vor einer Entscheidung prüfen
- Passen Abrechnungsjahr und Modellgrenzen zu deiner Beschäftigung?
- Stimmen Steuermerkmale und individueller Krankenkassenbeitrag?
- Vergleichst du frei verfügbare Auszahlung mit Auszahlung – und nicht mit gebundener Vorsorge oder Sachleistungen?
- Hast du laufende Gebühren, mögliche Nachzahlungen und Sonderfälle berücksichtigt?
- Ist eine Abweichung zur Lohnabrechnung mit der zuständigen Abrechnungsstelle geklärt?
Häufig gestellte Fragen
Fazit
Nutze die Schätzung, um deine Abzüge zu verstehen und passende Varianten zu vergleichen. Unterscheide dabei laufenden Steuerabzug, endgültige Jahressteuer, Vorsorgebeiträge und frei verfügbares Geld. Bei deinem Zahlungskonto kannst du unabhängig davon laufende Kosten und Bedingungen vergleichen.
Quellen
- BMF: Amtliche Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung
- § 39f EStG: Faktorverfahren
- § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
- § 3 EStG: Voraussetzungen steuerfreier Arbeitgeberleistungen und bAV-Beiträge
- Bundesgesundheitsministerium: Krankenversicherungsbeiträge
- Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der Pflegeversicherung


