Einnahmen & Gehalt

Welche Steuerklassen gibt es?

27. Juni 2025

Lesedauer: 7 Min

Junges Paar steht vertraut und glücklich vor einem Geldautomaten.

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dir monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Relevant sind die Steuerklassen entsprechend ausschließlich für Angestellte, für Selbstständige etwa gelten sie nicht. Sie richten sich nach deiner Lebenssituation, etwa ob du ledig, verheiratet oder alleinerziehend bist. Ziel ist es, den Steuerabzug möglichst fair zu gestalten. Sie beeinflusst, wie viel Netto von deinem Bruttogehalt übrig bleibt, zumindest auf den ersten Blick. Denn: Die tatsächliche Steuerlast bleibt am Ende gleich. Ein Wechsel der Steuerklasse kann deine monatliche Liquidität verbessern, führt aber nicht automatisch zu einer Ersparnis.

In diesem Beitrag erklären wir die verschiedenen Steuerklassen, zeigen dir, für wen sie gelten und in welchen Fällen sich ein Wechsel lohnen kann.

Auf den Punkt

  • Es gibt sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand, Einkommen und Lebenssituation richten
  • Die Steuerklasse beeinflusst nicht deine Steuerlast insgesamt, aber wie viel dir monatlich vom Bruttogehalt ausgezahlt wird
  • Ein Wechsel der Steuerklasse kann deine monatliche Liquidität erhöhen
  • Besonders für Ehepaare und Alleinerziehende lohnt sich der Blick auf die passende Steuerklasse, denn hier steckt oft mehr finanzieller Spielraum drin

Welche 6 Steuerklassen gibt es?

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die beeinflussen, wie viel Lohnsteuer dir vom Bruttogehalt abgezogen wird. Dabei richtet sich die Steuerklasse vor allem nach deinem Familienstand, nicht nach deinem Einkommen. Viele nutzen die Wahl der Steuerklasse, um kurzfristig mehr Netto auf dem Konto zu haben. Das funktioniert, kann aber in manchen Fällen aber auch eine Rückzahlung an das Finanzamt zur Folge haben. Steuerklassen beeinflussen also vor allem die monatliche Liquidität, nicht die tatsächliche Steuerlast.

Trotzdem lohnt es sich, die Unterschiede zu kennen: Denn wenn du gut informiert bist, kannst du unliebsame Nachzahlungen vermeiden oder frühzeitig Rücklagen bilden. Nachfolgend zeigen wir dir, wer zu welcher Steuerklasse gehört und was das konkret für dich bedeutet.

Für wen gilt die Steuerklasse 1?

Die Steuerklasse 1 gilt für alle, die alleinstehend sind. Das betrifft nicht nur Ledige, sondern auch Personen, die:

  • dauerhaft getrennt leben (ab dem Folgejahr der Trennung),
  • geschieden sind oder
  • verwitwet sind (ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall).

Die Steuerbelastung in dieser Steuerklasse ist relativ hoch, denn hier greifen die normalen Grundfreibeträge, ohne besondere Vergünstigungen.

Dabei ist diese Steuerklasse quasi der „Standard“ für Singles und Alleinstehende, also für alle, die nicht unter eine der anderen Klassen fallen.

Beispiel: Noah ist 29, lebt allein und arbeitet in Vollzeit. Da er weder verheiratet ist noch Kinder hat, wird er automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft. Das bedeutet: Ein größerer Teil seines Bruttogehalts wird direkt versteuert, da er keine steuerlichen Vorteile wie Ehegattensplitting oder Kinderfreibeträge nutzt.

Bei einem Bruttogehalt von 3.400,00 € und einem Krankenkassenzusatzbeitrag von 2,45 % bleiben Noah 2.051,48 € netto pro Monat. Allein die Einkommensteuer beträgt 587,74 €. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Für wen gilt die Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 richtet sich an Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind allein in einem Haushalt leben und für dieses Kind auch Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.

Die Steuerbelastung ist ähnlich wie Steuerklasse 1, geht jedoch mit einem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende einher, was sich positiv auf das Nettogehalt auswirken kann.

Beachte: Der Entlastungsbetrag wird nur dann gewährt, wenn niemand anderes mit im Haushalt gemeldet ist, also kein neuer Partner oder Verwandter, der ebenfalls Einkommen hat.

Beispiel: Laura ist 35, getrennt lebend und alleinerziehende Mutter eines sechsjährigen Sohnes. Sie lebt mit ihm allein in einer Wohnung und erhält Kindergeld. Weil niemand sonst bei ihr gemeldet ist, wird sie in Steuerklasse 2 eingestuft. Dadurch profitiert sie vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ihr monatliches Nettogehalt fällt höher aus als bei Steuerklasse 1.

Bei einem Bruttogehalt von 3.400,00 € erhält Laura 2.071,84 € netto. Ihre Lohnsteuer beträgt 592,23 €.

Für wen gilt die Steuerklasse 3?

Die Steuerklasse 3 kommt bei** verheirateten oder verpartnerten Paaren** zum Einsatz, genauer gesagt bei dem Partner, der deutlich mehr verdient. Der andere Partner wird automatisch in die Steuerklasse 5 eingestuft.

Die Steuerbelastung in Steuerklasse 3 ist besonders niedrig, in Steuerklasse 5 entsprechend deutlich höher. Diese Kombination kann dazu führen, dass der besser verdienende Partner monatlich deutlich mehr Netto ausgezahlt bekommt.

Beachte: Bei der Steuererklärung werden die Einkommen zusammengeführt. Wer zu viel Netto „voraus“ bekommen hat, muss unter Umständen zurückzahlen.

Beispiel: Timo und Aylin sind verheiratet. Timo verdient rund 4.500,00 € brutto im Monat, Aylin arbeitet Teilzeit und kommt auf etwa 1.200,00 € brutto.

Wenn beide in Steuerklasse 4 eingestuft sind, ergibt sich folgendes Bild:

  • Timo erhält 2.715,20 € netto, seine Einkommensteuer beträgt 777,89 €
  • Aylin bekommt 803,63 € netto, bei einer Einkommensteuer von 132,01 €

➜ Das gemeinsame Nettoeinkommen liegt bei 3.518,83 €

Entscheiden sie sich stattdessen für die Kombination Steuerklasse 3 (Timo) und 5 (Aylin), verändert sich die Verteilung:

  • Timo erhält 2.879,33 € netto, bei einer Einkommensteuer von nur 622,31 €
  • Aylin bekommt 775,78 € netto, zahlt dafür aber 158,41 € Einkommensteuer

➜ Zusammen landen sie bei einem höheren gemeinsamen Netto von 3.655,11 €

Wissenswert: Elternzeit und Steuerklassen

Ein Wechsel in Steuerklasse 3 kann sich auch im Hinblick auf eine geplante Elternzeit lohnen – idealerweise mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Das ist wichtig, da für die Elterngeldberechnung das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz herangezogen wird und die günstigere Steuerklasse (wenn sie mindestens sechs Monate im Bemessungszeitraum galt) für die gesamte Berechnung relevant ist. Wer frühzeitig die Steuerklasse wechselt, kann dadurch mitunter spürbar mehr Elterngeld erhalten.

Beachte jedoch, dass diese Optimierung nur bis zu einem bestimmten Einkommen sinnvoll ist.
Wenn das Bruttojahreseinkommen des Elternteils, der das Elterngeld beziehen wird, bereits so hoch ist, dass 65 % des Nettoeinkommens den Höchstbetrag von 1.800 Euro Elterngeld erreichen oder überschreiten, bringt ein weiterer Steuerklassenwechsel keine Erhöhung mehr.
Dies ist erfahrungsgemäß bei einem Bruttojahreseinkommen von etwa 45.000 Euro bis 50.000 Euro in Steuerklasse 3 der Fall, da hier der maximale Elterngeldbetrag bereits erreicht wird.

Liegt dein Einkommen im Bereich, in dem du durch den Wechsel tatsächlich einen Unterschied machen kannst (typischerweise zwischen 2.000 Euro und 4.000 Euro Brutto im Monat), kannst du durch die höhere Elterngeldzahlung mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich erhalten. Über die gesamte Bezugszeit von 12 Monaten können sich so schnell mehrere tausend Euro, in Einzelfällen sogar bis zu 9.000 Euro oder mehr, an zusätzlichem Elterngeld ansammeln.

Für wen gilt die Steuerklasse 4?

Steuerklasse 4 ist für verheiratete oder verpartnerte Paare gedacht, bei denen beide Partner in etwa gleich viel verdienen. Sie ist die Standardwahl für Ehepaare, wenn kein Antrag auf eine andere Kombination gestellt wurde.

Diese Steuerklasse gibt es in zwei Varianten:

  • Steuerklasse 4 (ohne Faktor): Hier zahlt jeder Partner ähnlich hohe Lohnsteuer wie ein alleinstehender Arbeitnehmer in Steuerklasse 1, also ohne Berücksichtigung des Steuervorteils, den das Ehegattensplitting eigentlich bietet.
  • Steuerklasse 4 (mit Faktor): In dieser Variante wird der Splittingvorteil schon während des Jahres anteilig berücksichtigt. Das bedeutet: Die Steuerlast verteilt sich fairer zwischen beiden Partnern, orientiert am tatsächlichen Einkommen.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob sich 3/5 oder 4/4 lohnt, kannst du das mit unserem Brutto-Netto-Rechner simulieren.

Beispiel: Julia und Henry sind verheiratet und verdienen jeweils rund 3.000,00 € brutto im Monat.

Ohne Faktor: Beide nutzen Steuerklasse 4. Die Lohnsteuer wird ähnlich berechnet wie bei Alleinstehenden. Der Splittingvorteil wird erst mit der gemeinsamen Steuererklärung am Jahresende berücksichtigt, oft folgt dann eine Rückzahlung. Die monatliche Steuerlast ist jedoch nicht optimal auf beide Partner verteilt. Konkret bedeutet das: Beide erhalten 2.009,08 € netto im Monat. Die monatliche Einkommensteuer beträgt jeweils 330,02 €.

Mit Faktor: Julia und Henry lassen sich zusätzlich den Faktor eintragen. Der individuelle Splittingvorteil wird anteilig schon im laufenden Jahr auf die beiden Gehälter verteilt. Das führt zu einer genaueren Besteuerung, einer gleichmäßigeren Nettoverteilung und reduziert das Risiko von Nachzahlungen bei der Steuererklärung.

Für wen gilt die Steuerklasse 5?

Diese Klasse ist der „Gegenpart“ zur Steuerklasse 3, also für den Partner mit dem niedrigeren Einkommen, wenn sich das Paar für die Kombination 3/5 entscheidet.

Die Steuerbelastung ist hier sehr hoch, da viele Freibeträge nicht berücksichtigt werden.

Die Idee dahinter: Der Hauptverdiener zahlt weniger Steuern, der Partner mit geringem Einkommen mehr, in Summe kann das mehr Netto bedeuten. Aber Achtung: Auch hier kann es bei der Steuererklärung zu Nachzahlungen kommen.

Beispiel: Siehe Beispiel zur Steuerklasse 3. Aylin übernimmt in Konstellation mit Timo die Steuerklasse 5, da sie ein geringeres Einkommen hat. Ihr Nettogehalt fällt dadurch vergleichsweise niedrig aus.

Für wen gilt die Steuerklasse 6?

Steuerklasse 6 greift, wenn du mehrere Jobs hast, also zum Beispiel neben deinem Hauptjob noch einen zweiten steuerpflichtigen Nebenjob ausübst.

Egal ob ledig, verheiratet oder alleinerziehend: Sobald du zwei Jobs hast, wird der zweite mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Das heißt, von dem** zweiten Gehalt bleibt netto deutlich weniger** übrig. Auch deshalb lohnt es sich, vor Aufnahme eines Nebenjobs durchzurechnen, ob sich das finanziell rechnet.

Beispiel: Tobias arbeitet Vollzeit in einem Büro und verdient dort 3.200,00 € brutto. Zusätzlich übernimmt er am Wochenende einen zweiten Job in einem Callcenter und verdient dort 1.000,00 € brutto.

Für seinen ersten Job gilt die Steuerklasse 1. Dabei bleiben ihm 1.930,81 € netto, die Einkommensteuer beträgt 553,17 €. Der Zweitjob wird automatisch mit Steuerklasse 6 versteuert. Von den 1.000,00 € brutto erhält Tobias nur 437,58 € netto, bei einer deutlich höheren Einkommensteuer von 330,02 €.

Insgesamt bekommt Tobias also 2.368,39 € netto pro Monat ausgezahlt, obwohl sein gesamtes Bruttogehalt bei 4.200,00 € liegt. Der zweite Job bringt ihm netto also nur rund 438,00 € zusätzlich, was zeigt, wie stark die Steuerklasse 6 das Ergebnis beeinflusst.

Heirat geplant? Jetzt Steuerklassen checken!

Du heiratest bald und fragst dich, welche Steuerklassenkombination für euch die beste ist? Dann lohnt sich ein Blick in den Brutto-Netto-Rechner. So findest du schnell heraus, wie sich der Wechsel auf euer gemeinsames Nettogehalt auswirkt.

Lohnt sich der Wechsel meiner Steuerklasse?

Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich für viele Arbeitnehmer lohnen. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht, die monatliche Liquidität zu erhöhen. Das bedeutet, du bekommst jeden Monat etwas mehr ausgezahlt, ohne dass sich an der endgültigen Steuerlast etwas ändert. Denn was du monatlich weniger an Lohnsteuer zahlst, kann später bei der Steuererklärung nachgefordert werden.

Für verheiratete Paare kann sich ein Steuerklassenwechsel lohnen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 sorgt dafür, dass der besser verdienende Partner netto mehr herausbekommt, dafür muss der andere mit höheren Abzügen rechnen. Wer die Steuerlast fairer aufteilen will, kann das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 nutzen. So lässt sich das Ehegattensplitting schon unterjährig berücksichtigen, ohne dass eine spätere Nachzahlung droht.

Für Alleinerziehende kann der Wechsel von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 sinnvoll sein. Damit wird der sogenannte Entlastungsbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt und du bekommst direkt mehr Netto aufs Konto.

Am besten rechnest du einmal durch, welche Steuerklassenkombination für deine Situation infrage kommt. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir dabei, verschiedene Optionen zu vergleichen.

Warum gibt es Steuerklassen in Deutschland?

Die Steuerklassen in Deutschland dienen dazu, die Lohnsteuer möglichst gerecht und effizient nach deiner individuellen Lebens- und Familiensituation zu berechnen. Sie sind ein Instrument des Steuersystems, um bereits beim monatlichen Gehalt den richtigen Steuerabzug vorzunehmen, ohne dass du dich selbst aktiv darum kümmern musst.

Welche Steuerklasse für dich gilt, hängt vor allem von deinem Familienstand, möglichen Kindern und deinem Beschäftigungsverhältnis ab. Bist du zum Beispiel ledig, verheiratet oder alleinerziehend, wirkt sich das direkt auf die Höhe deiner Lohnsteuer aus. Auch wenn du in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, kann durch die Wahl der Steuerklassenkombination eine steuerliche Entlastung erreicht werden, insbesondere wenn ihr unterschiedlich viel verdient.

Das Ziel der Steuerklassen ist also, eine faire Verteilung der Steuerlast sicherzustellen und gleichzeitig unnötig hohe oder zu niedrige Steuerabzüge zu vermeiden. Am Ende des Jahres erfolgt durch die Steuererklärung ein Ausgleich, aber dank der passenden Steuerklasse wird dein monatliches Nettoeinkommen bereits im Voraus möglichst genau berechnet.

Tipp: Nettogehalt clever nutzen

Du willst nicht nur kurzfristig mehr Netto, sondern langfristig mehr aus deinem Geld machen? Dann investiere zum Beispiel in einen ETF-Sparplan oder ein Depot. Schon ab einem geringen monatlichen Einsatz kannst du Schritt für Schritt Vermögen aufbauen! Mehr zum ETF-Sparplan!

Häufig gestellte Fragen

Fazit: Steuerklassen richtig nutzen

Die Steuerklasse bestimmt nicht, wie viel du insgesamt an Steuern zahlst, aber sie beeinflusst, wann du zahlst. Wer seine Steuerklasse kennt und optimiert nutzt, kann seine monatliche Liquidität steigern. Das gilt besonders für Paare und Alleinerziehende. Trotzdem solltest du nie vergessen: Spätestens mit der Steuererklärung wird alles verrechnet. Du willst wissen, wie sich ein Wechsel konkret auf dein Gehalt auswirkt? Dann probier’s einfach aus.

Hinweis zur Nutzung des Rechners: Wenn du prüfen willst, wie sich z. B. die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 auf euer gemeinsames Einkommen auswirkt, musst du für beide Partner getrennt rechnen, also einmal das Gehalt mit Steuerklasse 3 eingeben und einmal mit Steuerklasse 5. Anschließend kannst du die beiden Nettobeträge selbst addieren.

Weitere Artikel