Altersvorsorgedepot: Die neue private Altersvorsorge ab 2027
Geldanlage

Altersvorsorgedepot: Die neue private Altersvorsorge ab 2027

16. Juni 20268 Min Lesedauer

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Kapitalanlagevertrag zur privaten Altersvorsorge. Es wird ab dem 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente ersetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Altersvorsorgereformgesetz.

Kern der Reform ist die Einführung eines staatlich geförderten, kapitalmarktorientierten Wertpapierdepots. Anleger können für den Vermögensaufbau im Ruhestand staatliche Zuschüsse erhalten, ohne dass eine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist. Neben Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind beim Altersvorsorgedepot auch Beamte und Selbstständige unmittelbar förderberechtigt.

Da die Produkte neben Aktien und ETFs auch aktiv verwaltete Fonds oder spezielle „Premium-Auswahlen“ enthalten können, raten Verbraucherschützer zur Vorsicht. Ohne genaue Prüfung können sich manche Angebote aufgrund von Gebühren als teure Kostenfalle herausstellen.

Das Altersvorsorgedepot auf einen Blick

  • Start ab 2027: Das Depot ersetzt die Riester-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge.
  • Keine Beitragsgarantie: Höhere Renditechancen durch flexiblere Aktien- und ETF-Anlagen.
  • Breite Förderberechtigung: Auch Beamte und Selbstständige erhalten unmittelbaren Anspruch auf Zulagen.
  • Attraktive Zulagen: Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr plus zusätzliche Kinderzulagen.

Entstehungsgeschichte: Warum kommt die Reform?

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht unter dem Druck des demografischen Wandels. Da die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Umlageverfahren basiert – bei dem die Erwerbstätigen die aktuellen Rentner finanzieren –, gerät das System zunehmend in Schieflage.

Als kapitalgedeckte Ergänzung wurde im Jahr 2002 die Riester-Rente eingeführt. Hohe Kosten, komplizierte Förderbedingungen und schwache Renditen führten in den vergangenen Jahren jedoch zu massenhaften Kündigungen und machten eine grundlegende Reform notwendig. Nach langen politischen Debatten und den Empfehlungen einer Fokusgruppe zur privaten Altersvorsorge wurde schließlich das Konzept des Altersvorsorgedepots beschlossen. Es orientiert sich an erfolgreichen internationalen Vorbildern wie in den USA, Schweden oder der Schweiz.

Welche Produktvarianten gibt es?

Das Altersvorsorgedepot wird in verschiedenen Varianten angeboten, um unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnissen gerecht zu werden:

1. Standarddepot Altersvorsorge

Dieses Depot lässt sich online und ohne Beratung abschließen. Es bietet standardisiert zwei Investmentfonds (einen risikoarmen und einen renditeorientierten). Vor dem Renteneintritt erfolgt eine automatische Risikoreduzierung (Umschichtung) in zwei Schritten (5 Jahre und 2 Jahre vor Auszahlung). Die Effektivkosten sind bei dieser Variante auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt.

2. Staatlich verwaltetes Standarddepot

Ergänzend zu privaten Anbietern wird es ein staatlich verwaltetes Standarddepot geben. Dieser Fonds soll voraussichtlich von der Bundesbank oder der KfW verwaltet werden.

3. Altersvorsorgedepot-Vertrag (Freie Auswahl)

Hier haben Anleger die freie Auswahl aus verschiedenen Anlageklassen bis zur Risikoklasse SRI 5 (was dem Risiko einer breiten Aktienanlage entspricht). Dazu gehören:

  • Alle OGAW-Fonds (inklusive ETFs)
  • Offene alternative Investmentfonds (Publikums-AIF)
  • Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF)
  • Staatsanleihen in Euro

4. Garantieprodukte

Für sicherheitsorientierte Sparer wird es weiterhin Verträge mit einer nominalen Beitragsgarantie (entweder 80 % oder 100 % des eingezahlten Kapitals) geben, wie sie beispielsweise von Lebensversicherungen angeboten werden.

Staatliche Zulagen im Detail

  • Grundzulage: Der Staat zahlt 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €) und 25 % auf Beiträge zwischen 361 € und 1.800 € (max. 360 €). Insgesamt ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr.
  • Kinderzulage: Bis zu 300 € pro Kind (100 % Match auf den Eigenbeitrag, sofern Kindergeldberechtigung vorliegt).
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für Sparer, die den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag abschließen.
  • Ehegattenzulage: Bis zu 175 € für mittelbar berechtigte Ehepartner ohne eigenes Einkommen.

Steuern und Regeln in der Anspar- und Auszahlungsphase

Die Ansparphase

Während der Ansparphase profitierst du von erheblichen Steuervorteilen:

  • Keine Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale auf Gewinne im Depot.
  • Steuerfreie Umschichtungen innerhalb des Depots.
  • Beiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat). Maximal können bis zu 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden (verteilt auf maximal zwei Verträge), wobei die staatlichen Zulagen nur für einen Vertrag gewährt werden.

Die Auszahlungsphase

Die Auszahlungsphase beginnt regulär zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Wer sich das Geld früher auszahlen lässt, muss die erhaltenen Zulagen zurückzahlen und Steuern nachzahlen. Für die reguläre Auszahlung gibt es zwei Hauptvarianten:

  1. Verrentung (Leibrente): Das Guthaben wird in eine lebenslange, monatliche Rente umgewandelt. Diese wird nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz (bzw. dem Ertragsanteil) versteuert.
  2. Auszahlungsplan: Das Kapital bleibt im Depot investiert und wird über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr monatlich ausgezahlt.

Unabhängig von der gewählten Variante können sich Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des Guthabens als Einmalbetrag steuerbegünstigt auszahlen lassen.

Häufig gestellte Fragen

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