KIAltersvorsorgedepot ab 2027: Gesetz, Förderung und Risiken
Inhaltsverzeichnis
- Altersvorsorgedepot: beschlossen, Produktstart ab 2027
- Was ist ein Altersvorsorgedepot?
- Wer kann gefördert werden?
- Wie hoch sind die Zulagen ab 2027?
- Steuervorteil heute, Besteuerung später
- Welche Produktvarianten gibt es?
- Wann kannst du dir das Geld auszahlen lassen?
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Altersvorsorgedepot oder gewöhnlicher ETF-Sparplan?
- Fazit
- Quellen
Von fynfyn Redaktion
Aktualisiert: 29. September 2026
Lesedauer: 10 Min
Inhaltsverzeichnis
- Altersvorsorgedepot: beschlossen, Produktstart ab 2027
- Was ist ein Altersvorsorgedepot?
- Wer kann gefördert werden?
- Wie hoch sind die Zulagen ab 2027?
- Steuervorteil heute, Besteuerung später
- Welche Produktvarianten gibt es?
- Wann kannst du dir das Geld auszahlen lassen?
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Altersvorsorgedepot oder gewöhnlicher ETF-Sparplan?
- Fazit
- Quellen
Von fynfyn Redaktion
Aktualisiert: 29. September 2026
Lesedauer: 10 Min
Altersvorsorgedepot: beschlossen, Produktstart ab 2027
Das Altersvorsorgereformgesetz ist bereits verkündet. Es wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regeln für die neue Produktwelt und die neue Förderung treten nach Artikel 14 im Wesentlichen am 1. Januar 2027 in Kraft; andere Teile gelten früher oder erst 2028. Es geht damit nicht mehr nur um einen unverbindlichen Reformvorschlag.
Neue Altersvorsorgeprodukte können laut Bundesfinanzministerium ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das bedeutet nicht, dass jede Bank an diesem Tag ein Angebot bereitstellt. Zertifizierung, konkrete Gebühren, Fondsauswahl und Vertragsbedingungen müssen beim jeweiligen Anbieter geprüft werden.
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Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein gesetzlich geregelter, zertifizierungspflichtiger Altersvorsorgevertrag ohne vereinbarte Mindestkapital- oder Mindestwertentwicklungsgarantie in der Ansparphase. Es verbindet zugelassene Kapitalanlagen mit staatlicher Förderung und einer Bindung an Altersvorsorgezwecke.
Es ist kein gewöhnliches Wertpapierdepot mit zusätzlichem Zuschuss. Ein vorhandener ETF-Sparplan erhält nicht automatisch Zulagen. Förderung ersetzt außerdem keine Renditegarantie: Der Wert kann sinken, auch bis zum gewünschten Auszahlungsbeginn.
Wer kann gefördert werden?
Zum begünstigten Personenkreis gehören insbesondere Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte weitere Gruppen, etwa Beamte unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Gesetz erweitert den Zugang unter anderem für Personen unter 67 Jahren mit bestimmten selbstständigen oder gewerblichen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie für bestimmte angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Dabei gelten genaue Einkunfts-, Alters- und gegebenenfalls Einwilligungsvoraussetzungen. Weder „alle Selbstständigen“ noch „nur Arbeitnehmer“ beschreibt den Kreis korrekt. Prüfe deine Berechtigung anhand von § 10a EStG in der für das Beitragsjahr maßgeblichen Fassung.
Ehegatten können unter weiteren Voraussetzungen mittelbar zulageberechtigt sein. Das ist nicht einfach gleichbedeutend mit „ohne eigenes Einkommen“. Für sie gelten eigene Beitrags- und Berechnungsregeln.
Wie hoch sind die Zulagen ab 2027?
Für unmittelbar Zulageberechtigte sieht die Neuregelung folgende Grundzulage vor:
- 50 % auf die ersten 360 Euro jährlichen Eigenbeitrag.
- 25 % auf den darüberliegenden Eigenbeitrag bis insgesamt 1.800 Euro.
- Damit höchstens 540 Euro Grundzulage jährlich, ohne einmaligen Berufseinsteigerbonus.
Der Mindesteigenbeitrag für Grund- und Kinderzulage beträgt ab dem Beitragsjahr 2027 120 Euro jährlich. Die Zulage ist keine jährliche Rendite auf das gesamte Depotvermögen, sondern eine Förderung bestimmter Beiträge.
Rechenbeispiele ohne Kinderzulage
- 300 Euro Eigenbeitrag ergeben 150 Euro Grundzulage.
- 600 Euro Eigenbeitrag ergeben 180 Euro plus 60 Euro, zusammen 240 Euro Grundzulage.
- 1.800 Euro Eigenbeitrag ergeben 180 Euro plus 360 Euro, zusammen 540 Euro Grundzulage.
Die Beispiele setzen unmittelbare Berechtigung und die übrigen Fördervoraussetzungen voraus. Kosten, Kapitalmarktentwicklung und spätere Besteuerung sind darin nicht berücksichtigt.
Kinder, Berufseinsteiger und Ehegatten
Die Kinderzulage beträgt grundsätzlich 100 % des maßgeblichen Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro pro Kind. Bei 300 Euro Eigenbeitrag ist damit die maximale Kinderzulage je berechtigtem Kind erreicht. Kindergeldfestsetzung und Zuordnung der Zulage müssen passen.
Die Grundzulage erhöht sich für unmittelbar Berechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind, einmalig um 200 Euro. Maßgeblich ist diese gesetzliche Altersregel, nicht allein das Alter am Tag des Vertragsabschlusses.
Mittelbar berechtigte Ehegatten müssen ebenfalls mindestens 120 Euro jährlich in ihren eigenen Vertrag einzahlen. Ihre Grundzulage richtet sich nach den maßgeblichen Beiträgen des unmittelbar berechtigten Ehegatten und beträgt höchstens 175 Euro.
Steuervorteil heute, Besteuerung später
Beiträge können nach der Neuregelung bis zu 1.800 Euro jährlich zuzüglich des zustehenden Zulageanspruchs als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich über den Zulageanspruch hinaus ein Steuervorteil ergibt. Zulage und vollständige Steuerersparnis dürfen deshalb nicht einfach addiert werden.
Während der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen im Altersvorsorgevertrag nicht laufend besteuert. Die späteren Leistungen werden nachgelagert nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert. Soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen, betrifft dies grundsätzlich die Leistung und nicht nur den Gewinn. Für nicht geförderte Teile gelten abweichende Regeln.
Ob die Förderung für dich insgesamt vorteilhaft ist, hängt unter anderem von Zulagen, Kosten, Vertragsdauer und späterer Steuerbelastung ab. Ein niedrigerer persönlicher Steuersatz im Ruhestand ist nicht garantiert.
Die gesetzliche Grenze für jährliche Beitragszahlungen beträgt 6.840 Euro je Altersvorsorgevertrag; beispielsweise Zulagen und Erträge werden darauf nicht angerechnet. Diese Einzahlungsgrenze ist nicht mit dem geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro gleichzusetzen. Mehrere Verträge vervielfachen deinen persönlichen Förderrahmen nicht.
Welche Produktvarianten gibt es?
Altersvorsorgedepot mit zugelassenen Anlagen
Das Gesetz enthält eine Positivliste. Dazu zählen bestimmte OGAW-Fonds einschließlich geeigneter ETFs, offene Publikums-AIF und offene ELTIF mit höchstens Risikoklasse 5 sowie bestimmte öffentliche Euro-Schuldverschreibungen. Nicht jeder Fonds ist zugelassen; einzelne Aktien gehören nicht zu dieser Liste.
Welche Anlagen du tatsächlich selbst auswählen kannst, hängt zusätzlich vom Vertrag ab. Risikoklasse 5 ist kein Sicherheitsnachweis und keine feste Aktienquote.
Standarddepot
Das Standarddepot ist eine vereinfachte Variante mit zwei vom Anbieter festgelegten OGAW-Fonds: einem mit Risikoklasse 1 oder 2 und einem mit Risikoklasse 3, 4 oder 5. Es kann elektronisch abgeschlossen werden und enthält Voreinstellungen für die Aufteilung.
Die gesetzliche Kostenbegrenzung bezieht sich auf Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozentpunkt jährlicher Renditeminderung. Sie ist nicht mit einer einzelnen Depotgebühr oder der TER eines ETFs gleichzusetzen und gilt nicht pauschal für jedes Altersvorsorgeprodukt.
Vor der Auszahlung ist ein Verfahren zur Risikoreduzierung vorgesehen: Im renditeorientierteren Fonds sollen fünf Jahre vorher höchstens 50 % und zwei Jahre vorher sowie zum Auszahlungsbeginn höchstens 30 % liegen. Der Vertragspartner kann andere Prozentsätze verlangen. Auch die vorsichtigere Anlage ist nicht automatisch verlustfrei.
Öffentlicher Träger und Garantieprodukte
Das Gesetz ermöglicht durch eine Verordnung die Umsetzung eines Standarddepots durch einen öffentlichen Träger. Daraus folgt weder ein bereits eröffnetes staatliches Depot noch eine staatliche Renditegarantie. Einen bestimmten Betreiber oder buchbaren Tarif behauptet dieser Ratgeber nicht.
Daneben sieht das Gesetz Garantieprodukte vor. Je nach Vereinbarung müssen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen verfügbar sein. Diese nominale Garantie bedeutet keinen Inflationsschutz und keine jederzeitige Verfügbarkeit zum garantierten Wert.
Wann kannst du dir das Geld auszahlen lassen?
Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren. Das Gesetz berücksichtigt außerdem eine vor 65 beginnende Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem. Prüfe die konkrete Vertragsgestaltung und deine Voraussetzungen.
Möglich sind lebenslange Leistungen oder ein Auszahlungsplan, der frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet. Ein solcher Plan ist keine lebenslange Rente: Wer länger lebt, muss auch die Zeit danach finanzieren. Die Höhe der laufenden Zahlungen kann sich abhängig von der Gestaltung verändern.
Bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase können außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden. Das macht die Auszahlung nicht steuerfrei.
Eine vorzeitige Auszahlung außerhalb der vorgesehenen Zwecke kann eine schädliche Verwendung sein: Dann droht insbesondere die Rückzahlung von Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Für gesetzlich begünstigte Verwendungen, etwa bestimmte Wohnzwecke, bestehen Ausnahmen. Kündigung, förderunschädliche Übertragung und reguläre Auszahlung sind daher getrennt zu prüfen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Es besteht kein pauschaler Kündigungsbedarf.
Daneben sind ein Wechsel nur in die neue Fördersystematik unter Beibehaltung des Vertrags oder eine Übertragung in einen neuen Vertrag möglich. Vergleiche dafür:
- alte und neue Zulagen bei deiner tatsächlichen Sparrate,
- vorhandene Garantien und Vertragsrechte,
- laufende Kosten sowie Wechsel- und Abschlusskosten,
- Auszahlungsregeln und steuerliche Folgen.
Eine förderunschädliche Übertragung ist nicht dasselbe wie die Auszahlung des Guthabens auf dein Girokonto. Lass dir die Folgen vor einer Änderung konkret ausweisen.
Altersvorsorgedepot oder gewöhnlicher ETF-Sparplan?
Ein normales Depot bietet andere Verfügbarkeits- und Steuerregeln, aber nicht automatisch die Förderung des Altersvorsorgedepots. Im Depotvergleich kannst du Kosten und Leistungen gewöhnlicher Wertpapierdepots vergleichen. Dieser Vergleich ist kein Nachweis für zertifizierte Altersvorsorgedepot-Angebote.
Vergleiche bei späteren konkreten Angeboten nicht nur den Zuschuss, sondern auch Gesamtkosten, Bindung, Anlageauswahl, Verlustspielraum und Nettoauszahlungen. Zur grundsätzlichen Planung hilft der Ratgeber zur Altersvorsorge und zum Vermögensziel.
Eine verfügbare Notfallreserve gehört nicht in ein langfristig gebundenes Vorsorgeprodukt. Dafür kannst du im Tagesgeldvergleich Zinsen und Bedingungen prüfen. Beachte die tatsächliche Bank und das zuständige Sicherungssystem.
Für einen rechnerischen Vergleich kannst du im Altersvorsorgedepot-Rechner eigene Annahmen zu Sparrate, Förderung, Kosten und Laufzeit einsetzen. Beachte die dort genannten Modellgrenzen. Das Ergebnis bestätigt weder deine persönliche Förderberechtigung noch die Eignung eines konkreten Vertrags.
Fazit
Der gesetzliche Rahmen ist beschlossen und verkündet, die neue Produktwelt startet ab 2027. Offen bleiben die konkreten Angebote einzelner Anbieter und deren Eignung für dich. Prüfe Berechtigung, Kosten, Steuerwirkung und Kapitalbindung gemeinsam. Förderung allein macht einen Vertrag weder sicher noch passend.
Quellen
- Bundesgesetzblatt: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, verkündet am 29. Mai 2026.
- Verkündeter Gesetzestext als PDF: insbesondere Artikel 2 zu Förderung und Steuerrecht, Artikel 6 zu Produktregeln und Artikel 14 zum gestaffelten Inkrafttreten.
- BMF: Fragen und Antworten zur Reform: ergänzende Erläuterungen. Bei abweichender oder noch zukunftsbezogener FAQ-Formulierung ist der verkündete Gesetzestext maßgeblich.
Die Förderbeispiele sind eigene Modellrechnungen. Allgemeine Information, keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Depot Vergleich
Gewöhnliche Wertpapierdepots vergleichen
Vergleiche Kosten, Sparpläne und Funktionen für deine Wertpapieranlage. Dieser Vergleich zeigt gewöhnliche Depots, nicht zertifizierte Altersvorsorgedepots mit staatlicher Förderung.


