Altersvorsorgedepot: Die neue private Altersvorsorge ab 2027KI
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Altersvorsorgedepot: Reformpläne für die private Altersvorsorge

Von fynfyn RedaktionVeröffentlicht 16. Juni 2026Aktualisiert 8. August 20268 Min Lesedauer

Das Altersvorsorgedepot ist Teil der veröffentlichten Reformpläne für die geförderte private Altersvorsorge. Ein Start ab 1. Januar 2027 ist im Konzept vorgesehen. Ob und wann Anbieter entsprechende Produkte tatsächlich anbieten, hängt vom endgültigen gesetzlichen Rahmen und ihrer Produktumsetzung ab. Bestehende Riester-Verträge sollen nach dem Reformkonzept fortgeführt oder unter den dann geltenden Voraussetzungen umgestellt werden können.

Das veröffentlichte Reformkonzept sieht ein staatlich gefördertes, kapitalmarktorientiertes Wertpapierdepot ohne verpflichtende Beitragsgarantie vor. Förderberechtigung, Zulagen und Produktbedingungen sind erst anhand des endgültigen Gesetzes und des konkreten Vertrags belastbar zu beurteilen.

Da die Produkte neben Aktien und ETFs auch aktiv verwaltete Fonds oder spezielle „Premium-Auswahlen“ enthalten können, raten Verbraucherschützer zur Vorsicht. Ohne genaue Prüfung können sich manche Angebote aufgrund von Gebühren als teure Kostenfalle herausstellen.

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Bis 2027 praktisch starten

Bis das Altersvorsorgedepot startet, ist ein normales Depot der praktische Einstieg: Hier kannst du Depots vergleichen.

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Das Altersvorsorgedepot auf einen Blick

  • Geplanter Start ab 2027: Das Reformkonzept sieht das Depot als zusätzliche geförderte Produktoption vor; bestehende Riester-Verträge sollen fortgeführt werden können.
  • Keine Beitragsgarantie: Höhere Renditechancen durch flexiblere Aktien- und ETF-Anlagen.
  • Förderberechtigung noch vom finalen Recht abhängig: Prüfe den endgültigen gesetzlichen Personenkreis statt pauschal von einem Anspruch auszugehen.
  • Attraktive Zulagen: Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr plus zusätzliche Kinderzulagen.

Statushinweis: Förderbeträge, Steuerregeln, Garantien und Auszahlungsoptionen in diesem Artikel geben den veröffentlichten Konzeptstand wieder. Sie sind erst verbindlich, wenn das Gesetz gilt und ein konkreter Vertrag vorliegt.

Entstehungsgeschichte: Warum kommt die Reform?

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht unter dem Druck des demografischen Wandels. Da die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Umlageverfahren basiert – bei dem die Erwerbstätigen die aktuellen Rentner finanzieren –, gerät das System zunehmend in Schieflage.

Als kapitalgedeckte Ergänzung wurde im Jahr 2002 die Riester-Rente eingeführt. Kosten, Förderbedingungen und Renditechancen bestehender Produkte werden seit Jahren kritisiert und waren ein Anlass für die Reformdiskussion. Nach langen politischen Debatten und den Empfehlungen einer Fokusgruppe veröffentlichte das BMF ein Reformkonzept für ein Altersvorsorgedepot. Es orientiert sich an erfolgreichen internationalen Vorbildern wie in den USA, Schweden oder der Schweiz.

Welche Produktvarianten gibt es?

Im Reformkonzept sind verschiedene Varianten für unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse vorgesehen. Die endgültige Ausgestaltung kann davon abweichen:

1. Standarddepot Altersvorsorge

Dieses Depot lässt sich online und ohne Beratung abschließen. Es bietet standardisiert zwei Investmentfonds (einen risikoarmen und einen renditeorientierten). Vor dem Renteneintritt erfolgt eine automatische Risikoreduzierung (Umschichtung) in zwei Schritten (5 Jahre und 2 Jahre vor Auszahlung). Die Effektivkosten sind bei dieser Variante auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt.

2. Staatlich verwaltetes Standarddepot

Ergänzend ist ein staatlich angebotenes Standardprodukt vorgesehen. Die zuständige konkrete Stelle und die operative Ausgestaltung solltest du nur dem jeweils aktuellen Projektstand des Bundes entnehmen; Bundesbank oder KfW sind nicht verbindlich benannt.

3. Altersvorsorgedepot-Vertrag (Freie Auswahl)

Hier haben Anleger die freie Auswahl aus verschiedenen Anlageklassen bis zur Risikoklasse SRI 5 (was dem Risiko einer breiten Aktienanlage entspricht). Dazu gehören:

  • Alle OGAW-Fonds (inklusive ETFs)
  • Offene alternative Investmentfonds (Publikums-AIF)
  • Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF)
  • Staatsanleihen in Euro

4. Garantieprodukte

Für sicherheitsorientierte Sparer nennt das Reformkonzept weiterhin Varianten mit Beitragsgarantie. Welche Garantien Anbieter tatsächlich anbieten, ergibt sich erst aus Gesetz und Vertrag.

Staatliche Zulagen im Detail

Statushinweis: Förderbeträge, Steuerregeln, Garantien und Auszahlungsoptionen in diesem Artikel geben den veröffentlichten Konzeptstand wieder. Sie sind erst verbindlich, wenn das Gesetz gilt und ein konkreter Vertrag vorliegt.

  • Grundzulage: Der Staat zahlt 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €) und 25 % auf Beiträge zwischen 361 € und 1.800 € (max. 360 €). Insgesamt ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr.
  • Kinderzulage: Bis zu 300 € pro Kind (100 % Match auf den Eigenbeitrag, sofern Kindergeldberechtigung vorliegt).
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für Sparer, die den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag abschließen.
  • Ehegattenzulage: Bis zu 175 € für mittelbar berechtigte Ehepartner ohne eigenes Einkommen.

Statushinweis: Förderbeträge, Steuerregeln, Garantien und Auszahlungsoptionen in diesem Artikel geben den veröffentlichten Konzeptstand wieder. Sie sind erst verbindlich, wenn das Gesetz gilt und ein konkreter Vertrag vorliegt.

Steuern und Regeln in der Anspar- und Auszahlungsphase

Die Ansparphase

Während der Ansparphase profitierst du von erheblichen Steuervorteilen:

  • Keine Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale auf Gewinne im Depot.
  • Steuerfreie Umschichtungen innerhalb des Depots.
  • Beiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat). Maximal können bis zu 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden (verteilt auf maximal zwei Verträge), wobei die staatlichen Zulagen nur für einen Vertrag gewährt werden.

Die Auszahlungsphase

Die Auszahlungsphase beginnt regulär zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Wer sich das Geld früher auszahlen lässt, muss die erhaltenen Zulagen zurückzahlen und Steuern nachzahlen. Für die reguläre Auszahlung gibt es zwei Hauptvarianten:

  1. Verrentung (Leibrente): Das Guthaben wird in eine lebenslange, monatliche Rente umgewandelt. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem dann geltenden Recht und der konkreten Auszahlungsform.
  2. Auszahlungsplan: Das Kapital bleibt im Depot investiert und wird über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr monatlich ausgezahlt.

Das Reformkonzept nennt eine mögliche Teilkapitalauszahlung. Umfang und steuerliche Behandlung sind erst anhand des endgültigen Gesetzes belastbar.

Häufig gestellte Fragen

Quellen

Stand der verlinkten Grundlagen: 7. August 2026. Die Links belegen nicht automatisch jede einzelne Aussage im Artikel:

Gesetze, Grenzwerte und Verwaltungspraxis können sich ändern. Prüfe bei einer konkreten Entscheidung den aktuellen Stand der verlinkten Originalquelle.

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