Wertzuwachs und Liquiditätsbedarf als Szenario
Wegzugsbesteuerung-Rechner
Ermittle einen vereinfachten Wertzuwachs deiner privat gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteile. Eine Modellsteuer und sieben mögliche Jahresraten erscheinen nur mit deiner eigenen Gesamtsteuerannahme.
Beteiligung und Wert
Vereinfachte anteilige Bewertung, keine Unternehmensbewertung.
Die Anschaffungskosten gelten insgesamt für deine eigenen Anteile, nicht für das ganze Unternehmen und nicht je Anteil. Besonderheiten von Anteilsklassen, Zu- und Abschläge sowie frühere steuerliche Wertansätze werden nicht ermittelt. Umzugskosten oder bloß gedachte Verkaufskosten werden nicht automatisch abgezogen.
Gesamtsteuerannahme – optional
Eigene effektive Gesamtquote auf den positiven Wertzuwachs: Teileinkünfteverfahren, Freibeträge, persönliche Einkommensteuer und etwaige Zuschläge müssen darin bereits berücksichtigt sein. Das ist nicht dein persönlicher Einkommensteuersatz. Lass das Feld leer, solange diese Annahme nicht geklärt ist. Es wird kein pauschaler Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuerbetrag zusätzlich angesetzt.
Wertänderung deiner Anteile
1.225.000 €
Anteilswert minus angegebene steuerliche Anschaffungskosten. Noch kein steuerlich festgestellter Gewinn.
Rechnerischer Anteilswert
1.250.000 €
Unternehmenswert mal aktuelle Beteiligungsquote
Wann kann § 6 AStG relevant sein?
Das Szenario betrifft privat gehaltene Kapitalgesellschaftsanteile, nicht ETFs, Investmentfonds oder Betriebsvermögen. Nach § 6 AStG können unter anderem das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht, unentgeltliche Übertragungen oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts einer Veräußerung zum gemeinen Wert gleichstehen. Die Steuer kann somit ohne tatsächlichen Verkauf und ohne Verkaufserlös entstehen.
Im gesetzlichen Grundfall geht es um insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb der letzten zwölf Jahre und Anteile im Sinne des § 17 EStG. Dort ist unter anderem eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre maßgeblich, nicht nur die Quote am Wegzugstag. Frühere Eigentümer und unentgeltliche Erwerbe können weitere Regeln auslösen. Diese Voraussetzungen werden durch die Eingaben nicht geprüft.
Warum keine automatische persönliche Steuer?
Im Teileinkünfteverfahren sind nach § 3 Nr. 40 EStG grundsätzlich 40 Prozent des einschlägigen gemeinen Werts steuerfrei; zusammenhängende Anschaffungskosten und Aufwendungen sind nach § 3c Abs. 2 EStG grundsätzlich zu 60 Prozent anzusetzen. Ein möglicher Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG und die tatsächliche Einkommensteuer hängen von weiteren Angaben ab. Ein persönlicher Grenzsteuersatz allein bestimmt die zusätzliche Jahressteuer nicht.
Auch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf einen isolierten Steuerbetrag sind kein allgemeingültiges Ergebnis: Freigrenze, Milderungszone und weitere Besteuerungsgrundlagen können eine Rolle spielen. Kirchensteuer und ihre steuerliche Wirkung werden ebenfalls nicht ermittelt. Deshalb multipliziert dieses Modell ausschließlich den positiven Wertzuwachs mit deiner eigenen, bereits zusammengefassten effektiven Gesamtsteuerquote. Es setzt weder automatisch 60 Prozent noch weitere Zuschläge auf diese Quote an.
Sieben Jahresraten sind keine freie Laufzeitwahl
§ 6 Abs. 4 AStG sieht im regulären Antragsfall sieben gleiche Jahresraten vor, nicht frei wählbare zwölf Jahre. Der Antrag und eine in der Regel erforderliche Sicherheitsleistung werden hier nicht geprüft. Verkäufe, bestimmte Ausschüttungen und weitere gesetzliche Ereignisse können eine frühere Fälligkeit auslösen. Rückkehrregelung, abweichende Zahlungsaufschübe, Mitteilungspflichten, Altfälle, Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Steuern sind nicht modelliert. Eine Rückkehr macht den Steueranspruch nicht automatisch hinfällig.