Beteiligung und Auszahlung als Szenario
VSOP- und ESOP-Rechner
Berechne eine vereinfachte vertragliche Auszahlung nach Vesting und Verwässerung. Einen Restbetrag nach Abgaben zeigt der Rechner nur mit deiner eigenen Belastungsannahme.
Beteiligung und Exit
Verwende den für deine Anteilsklasse verteilbaren Wert, nicht ungeprüft den Unternehmensverkaufspreis.
Beteiligung vor dem hier angegebenen Vesting und der zusätzlichen Verwässerung. Bereits berücksichtigte Effekte nicht doppelt abziehen. Der Euro-Abzug gilt insgesamt für deine Auszahlung, nicht je Anteil und nicht als Unternehmenswert-Hürde. Das Modell unterstellt einen vertraglichen Auszahlungsboden von null. Früher bezahlte Anteilskäufe, Optionsprämien und Verluste daraus sind nicht enthalten.
Deine Abgabenannahme – optional
Eigene pauschale Annahme für sämtliche aus dieser Auszahlung zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben zusammen. Kein gesetzlicher Steuersatz und keine Berechnung aus deinem Einkommen. Lass das Feld leer, wenn die Belastung nicht geklärt ist. Die Planart allein bestimmt weder Steuersatz noch Steuerzeitpunkt; beim Wechsel wird deine Belastungsannahme geleert.
Auszahlung vor persönlichen Abgaben
85.000 €
Vereinfachtes Vertragsszenario, keine zugesagte Auszahlung und kein steuerlicher Gewinn.
Effektive Beteiligung
0,17 %
Nach Vesting und zusätzlicher Verwässerung
Auszahlungsschwelle
0 €
Ein positiver Betrag entsteht erst oberhalb dieser Schwelle. Ohne effektive Beteiligung ist sie nicht erreichbar.
Auszahlung im Modell
Rechnerischer Anteil am Exit
85.000 €
Angewendeter Vertragsabzug
Höchstens der rechnerische Anteil am Exit; keine zusätzliche Zahlung im Modell.
-0 €
Vor persönlichen Abgaben
85.000 €
Ohne eigene Abgabenannahme wird kein Netto- oder Restbetrag ausgewiesen.
Was dieses Szenario nicht berechnet
Die Beteiligung wird mit dem Vesting-Anteil und dem verbleibenden Anteil nach Verwässerung multipliziert. Der daraus abgeleitete Exit-Anteil wird um deinen gesamten vertraglichen Euro-Abzug vermindert, höchstens auf null. Liquidationspräferenzen, Anteilsklassen, Cliff, Leaver-Regeln und eine Hürde auf Unternehmensebene werden nicht automatisch berechnet. Passt dein Vertrag nicht dazu, ist dieser vereinfachte Auszahlungsweg ungeeignet.
Vorteile aus einer Beschäftigung können Arbeitslohn nach § 19 EStG sein. Bei echten Vermögensbeteiligungen kann § 19a EStG die Besteuerung unter Voraussetzungen aufschieben, nicht pauschal abschaffen. Erwerbsvorteil, steuerliche Anschaffungskosten und späterer Veräußerungsgewinn sind zu unterscheiden.
Für einen späteren Anteilsverkauf können unterschiedliche Regeln gelten: § 17 EStG erfasst unter anderem eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Für andere private Kapitalerträge kommen § 20 und § 32d EStG in Betracht. Deshalb wird weder für ESOP pauschal 26,375 Prozent noch für VSOP pauschal ein bestimmter Solidaritätszuschlag angesetzt. Freibeträge, Kirchensteuer, Sozialversicherungsgrenzen, frühere Steuern und mehrere Steuerzeitpunkte werden nicht berechnet.