Grundförderung und persönliche Boni getrennt berechnen

KfW-458-Heizungsförderung-Rechner

Schätze die Förderung für einen Heizungstausch im ganzen Gebäude und die Zusatzförderung für eine selbstgenutzte Wohneinheit.

Gebäude und Antrag

Berechnet wird ein erstmaliger Heizungstausch für alle Wohneinheiten. Einzelne Etagenheizungen, bereits ausgeschöpfte Förderbeträge und weitere Zusatzanträge sind nicht enthalten.

€
Haupt- oder alleiniger Wohnsitz

Boni für Deine selbstgenutzte Wohneinheit

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

Nur bei erfüllten Voraussetzungen einschalten: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, jeweils fachgerecht demontiert und entsorgt.

Einkommensbonus prüfen

40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro oder 10 % bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Gemeint ist nicht Dein Bruttogehalt.

Modellförderung für das Gebäude

8.400 €

30 % Grundförderung für das gesamte Gebäude, dazu nur Deine ausgewählten Boni für eine Wohneinheit. Keine Summe aller möglichen Anträge anderer Eigentümer.

23,3 % der eingegebenen Bruttokosten.

Kostenhöchstbetrag des Gebäudes

28.000 €

1 ganze Wohneinheiten

Förderfähige Basis im Modell

28.000 €

Niedrigerer Wert aus Kosten und Höchstbetrag

Kostenbasis Deiner Wohneinheit

28.000 €

Gebäudebasis geteilt durch alle Wohneinheiten

Verbleibende Gebäudekosten

27.600 €

Eingegebene Kosten abzüglich Modellförderung. Nicht Dein persönlicher WEG-Eigenanteil.

So setzt sich der Betrag zusammen

Grundförderung des Gebäudes

30 % der förderfähigen Gebäudebasis

8.400 €

Dein Klimageschwindigkeitsbonus

Nicht einberechnet

0 €

Dein Einkommensbonus nach Deckel

Nicht einberechnet

0 €

Fördersatz Deiner Wohneinheit: 30 % vor, 30 % nach Deckel. Im Modell wird eine Kürzung beim Einkommensbonus ausgewiesen; die verbindliche Aufteilung bestimmt der Förderbescheid.

Hinweis zur Einordnung
Modell für Anträge vom 24.09.2026 bis 31.01.2027. Keine Förderzusage: Technische Anforderungen, Eigentum, Selbstnutzung und Nachweise müssen erfüllt sein. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt.

Rechenweg, Grenzen und Quellen

Grundlage ist das KfW-Merkblatt, gültig ab 24.09.2026. Der Gebäudehöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Er wird gleichmäßig auf alle Wohneinheiten verteilt. Auch unterhalb des Höchstbetrags teilen wir die Kostenbasis gleichmäßig auf.

Die Fördergrenze liegt grundsätzlich bei 70 % je Wohneinheit. Bei Anspruch auf den 40-%-Einkommensbonus sind bis zu 80 % möglich. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind in dieser aktuellen Merkblattfassung nicht als Förderbausteine vorgesehen und werden hier nicht hinzugerechnet. Frühere Zusagen werden nicht mit diesem Modell nachgerechnet.

Bei Mehrfamilienhäusern oder WEG gehören die persönlichen Boni in einen Zusatzantrag für die selbstgenutzte Wohneinheit, spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung. Förderbeträge weiterer Eigentümer, bereits gestellte Anträge, Etagenheizungen, andere Förderprogramme und Steuerermäßigungen sind nicht modelliert. Nicht förderfähige Ausgaben erhöhen Deine tatsächlichen Gesamtkosten zusätzlich.

Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto. Das Wohngebäude muss bei Antragstellung grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren bauangezeigt oder beantragt sein. Vor dem Antrag ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung erforderlich. Ein förderschädlicher Vorhabenbeginn kann die Förderung ausschließen. Ab 01.02.2027 sinken Kostenhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus; der Rechner zeigt für diesen Zeitraum deshalb kein Ergebnis.

Intern wird ungerundet gerechnet; die Anzeige rundet auf ganze Euro. Dadurch können angezeigte Teilbeträge um einen Euro von ihrer angezeigten Summe abweichen.

Primärquellen – geprüft am 05.10.2026