Für Gasetagenheizung und eigene Brennstoffrechnung
CO₂-Kosten-Erstattungsrechner
Schätze, welchen Anteil der CO₂-Kosten du als Mieterin oder Mieter vom Vermieter zurückfordern kannst, wenn du Gas oder Heizöl selbst bezahlst.
Verbrauch und Wohnfläche
Beispielwerte, keine aktuellen Brennstoffpreise. Verwende den hochgerechneten Jahresverbrauch: Bei sechs Monaten wird hier die Hälfte davon angesetzt. Das ist eine vereinfachte, gleichmäßige Zeitverteilung, keine Abrechnung aus einem tatsächlichen Teiljahresverbrauch.
Dokumente für die Forderung
Brennstoffrechnung oder Heizkostenabrechnung
Wohnfläche der Wohnung
CO₂-Preis oder Brennstoffmenge
Nachweis des Abrechnungszeitraums
Geschätzter Erstattungsanspruch
66,33 €
Modellierter Vermieteranteil: 50 % bei rund 33,5 kg CO₂/m² und Jahr. Die Stufe wird aus dem ungerundeten Jahreswert bestimmt, der Betrag gilt für die eingetragenen Abrechnungsmonate.
CO₂-Kosten gesamt
132,66 €
Vor Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Vermieteranteil
50 %
Nach Emissionen pro m² und Jahr
Emissionen
2,41 t
Aus Verbrauch und Emissionsfaktor
Dein Anteil
66,33 €
CO₂-Kosten, die bei dir verbleiben
Aufteilung der CO₂-Kosten
Fristnotiz
Bei eigener Versorgung innerhalb von zwölf Monaten ab Abrechnung des Lieferanten in Textform geltend machen (§ 6 Absatz 2).
Rechnung prüfen
Berechnungsgrundlage und Quellen
Die zehn Stufen stammen aus der gesetzlichen Anlage. Zwischen 12 und unter 17 kg CO₂/m² und Jahr trägt der Vermieter 10 %, danach steigt sein Anteil bis unter 52 kg in Schritten von zehn Prozentpunkten. Ab 52 kg sind es 95 %. Die Einstufung beruht hier auf dem eingegebenen Jahresverbrauch. Geldbeträge werden auf Cent dargestellt.
Der Emissionsfaktor muss zum Energiegehalt der Rechnung passen. Die Brennstoff-Auswahl setzt nur einen Beispielwert. Übernimm für eine Forderung vorrangig die ausgewiesenen CO₂-Emissionen und CO₂-Kosten einschließlich Umsatzsteuer aus der Lieferantenrechnung. Dieser vereinfachte Rechner ersetzt deren genaue zeitliche Zuordnung nicht.
Bei eigener Versorgung musst Du den Anspruch innerhalb von zwölf Monaten ab Abrechnung durch den Lieferanten in Textform geltend machen. Das ist nicht dasselbe wie die Zahlungsfrist des Vermieters. Die gesetzliche Prüfung von Ausnahmen und weiteren Kostenbestandteilen ist nicht enthalten.