Netzentgelt-Modul für Wallbox, Wärmepumpe und Speicher
§14a-EnWG-Rechner
Vergleiche Modul 1, Modul 2 und die zulässige Kombination Modul 1 + 3 anhand Deiner Jahreswerte.
Verbrauch und Netzentgelt
Alle Beträge pro Jahr und einheitlich inklusive Umsatzsteuer eingeben. Gemeint ist nur das Netzentgelt, nicht der gesamte Strompreis.
Nur der Verbrauch der separat messbaren steuerbaren Geräte für Modul 2.
Normaler Netzentgelt-Arbeitspreis vor der Reduktion.
Gesamter Zählpunkt einschließlich Haushaltsverbrauch und Netzentgelt-Grundpreis. Keine Messkosten oder Strombeschaffungskosten.
Jahrespauschale aus dem Preisblatt Deines Netzbetreibers.
Zusätzliche jährliche Mess-, Lieferanten- und Betriebskosten gegenüber dem Vergleich ohne Entlastung.
Zusätzliche Jahreskosten inklusive separatem Zähler und gegebenenfalls Lieferanten-Grundpreis.
Gesamte zusätzliche Jahreskosten dieser Kombination, nicht nochmals zu Modul 1 addieren.
Gesamtes bisheriges Netzentgelt minus zeitvariables Netzentgelt vor der Pauschale. Alle Tarifzeiten einbeziehen. Negativ = Mehrkosten.
Höchste Entlastung im Modell
252,04 €
Modul 2 nach den eingetragenen Zusatzkosten pro Jahr. Negative Werte bedeuten Mehrkosten, nicht Ersparnis.
Modul 1 nach Kosten
114,00 €
Pauschale, begrenzt auf das Netzentgelt, minus Zusatzkosten
Modul 2 nach Kosten
252,04 €
60 % des steuerbaren Arbeitspreisanteils minus Zusatzkosten
Modul 1 + 3 nach Kosten
168,00 €
Zeitvariabler Gesamtverbrauch und gedeckelte Pauschale minus Zusatzkosten
Vergleichsschwelle Modul 2
2.699,28 kWh
Gleichstand mit Modul 1 bei unveränderter erreichbarer Pauschale und unveränderten Zusatzkosten. Oberhalb ist Modul 2 günstiger. Bei 0 kWh kann Modul 2 bereits günstiger sein.
Jährlicher Modulvergleich
- Modul 1
- 114,00 €
- Modul 2
- 252,04 €
- Modul 1 + 3
- 168,00 €
So rechnet der Modulvergleich
Modul 1 zieht die Pauschale vom Netzentgelt des gesamten Zählpunkts ab. Das Netzentgelt kann dadurch nicht unter null fallen. Mehrere steuerbare Geräte am selben Zählpunkt vervielfachen die Pauschale nicht.
Modul 2 spart 60 % des Netzentgelt-Arbeitspreises für den getrennt gemessenen steuerbaren Verbrauch. Für diesen separaten Zähler fällt kein Netzentgelt-Grundpreis an. Das Modell nimmt an, dass der bisherige Haushalts-Grundpreis bestehen bleibt. Andere Tarifunterschiede und zusätzliche Mess-, Lieferanten- oder Betriebskosten gehören in die Zusatzkosten des jeweiligen Moduls.
Für Modul 1 + 3 wird zuerst der eingetragene Zeitfenster-Saldo vom bisherigen jährlichen Netzentgelt abgezogen, dann die Pauschale bis zur Grenze von null. Erst danach werden die Zusatzkosten abgezogen. Der Saldo muss alle Hoch-, Standard- und Niedertarifzeiten sowie den gesamten Netzbezug am Zählpunkt berücksichtigen – nicht nur den verschiebbaren Geräteverbrauch. Ein negativer Saldo bedeutet höhere Netzentgelte. Ohne diese Tarif- und Verbrauchsdaten ist das Ergebnis von Modul 1 + 3 nur ein angenommenes Szenario.
Verglichen wird mit demselben Verbrauch ohne §14a-Entlastung. Einmalige Umbaukosten, abweichende Stromlieferpreise und die persönliche Berechtigung werden nicht automatisch berechnet. Die Vergleichsschwelle für Modul 2 ist kein pauschaler Tarifwechsel-Tipp. Die jährlichen Ergebnisse enthalten Centbeträge; die Verbrauchsschwelle ist gerundet.
Quellen
Bundesnetzagentur: steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Modulwahl und Voraussetzungen